Zuzahlung – Wichtige Infos

Wer muss zuzahlen?

Generell gilt: Alle gesetzlich Versicherten über 18 Jahre müssen zuzahlen.

Wer kann sich von den Zuzahlungen befreien lassen?

Die maximale jährliche Eigenbeteiligung beträgt 2 % des Jahresbruttoeinkommens. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 % des Jahresbruttoeinkommens. Wird diese Grenze im Laufe eines Jahres überschritten, so bekommen Sie (auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse) einen Befreiungsausweis, der für den Rest des Jahres gilt.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Bei Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Rezept.

Wer bekommt die Zuzahlung?

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung von Ihnen einzuziehen, um sie dann an Ihre Krankenkasse abzuführen; d. h. wir profitieren nicht von diesen Geldern.

Wo gibt es weitere Infos?

Ihre Krankenkasse gibt Ihnen gern weitere Auskünfte zu diesem Thema.



Physiotherapie / Ergotherapie