Was kostet die Therapie?

Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel pro Verordnung (Rezept) eine Zuzahlung leisten (Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie von der Zuzahlungspflicht befreite Patienten). Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10,00 € je Verordnung plus 10 % des jeweiligen Behandlungswertes (richtet sich also nach Art und Umfang des verordneten Heilmittels).

Privat Versicherte können die aktuellen Preislisten auf der Website www.htg-therapiezentrum.de unter Preise einsehen oder direkt in den HTG Therapiezentren erfragen.