Was kostet die Therapie?

Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Allerdings sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gesetzlich zu einer Zuzahlung (Eigenanteil) verpflichtet. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach Art und Umfang des Heilmittels und setzt sich zusammen aus 10,00 EUR Verordnungsgebühr plus 10 % von der Summe, die für die Leistungen von Krankenkassen abgerechnet werden. So ist zum Beispiel für eine Verordnung über sechs Behandlungseinheiten Krankengymnastik ein Betrag von 26,04 EUR (Stand August 2021) zu entrichten. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung in Form eines Befreiungsausweises bekommen haben, müssen Sie keine Zuzahlung leisten.

Privatpatienten zahlen für die Behandlung selbst, und zwar den jeweiligen von uns festgesetzten Preis (siehe Preisliste). Ob und in welcher Höhe diese Honorare von privaten Versicherungen später erstattet werden, sollte im Zweifel vom Patienten vor der Unterzeichnung der Honorarvereinbarung mit dem jeweiligen Kostenträger geklärt werden.